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Fazit:

Wer einen neuen Pachtvertrag abschließt, sollte sich auf jeden Fall von einem Experten des DEHOGA beraten lassen. Dieser ist aufgrund seiner Erfahrungen, meist in der Lage, sehr schnell festzustellen, ob die verlangte Pacht in diesem Objekt überhaupt erwirtschaftet werden kann. Wer dann trotzdem in Kenntnis dieses Risikos den Pachtvertrag unterschreibt, dem ist nach der neuen Rechtsprechung dann wirklich nicht mehr zu helfen.