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Fazit:
Wer
einen neuen Pachtvertrag abschließt, sollte sich auf
jeden Fall von einem Experten des DEHOGA beraten lassen.
Dieser ist aufgrund seiner Erfahrungen, meist in der
Lage, sehr schnell festzustellen, ob die verlangte Pacht
in diesem Objekt überhaupt erwirtschaftet werden kann.
Wer dann trotzdem in Kenntnis dieses Risikos den Pachtvertrag
unterschreibt, dem ist nach der neuen Rechtsprechung
dann wirklich nicht mehr zu helfen. |
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